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EVENT-TEILNAHMEBEDINGUNGEN 

1   Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Bestimmungen regeln verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Art & Light Photography – Corrie Fuhr und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Corrie Fuhr (nachfolgend „CF“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

1.2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Besitzer, Grooms sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit CF am Set aufhält.

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2   Teilnahme

2.1 Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

2.2 Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

 

3   Anmeldung / Absage

3.1 Eine verbindliche Anmeldung zum Event hat ausschließlich über den Shop zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises für Workshops ist sofort fällig. Die Zahlung des Teilnahmepreises für Coachings: 50% sofort, 50% bis 7 Tage vor dem Event.

3.2 Bei Absage durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, ist die Stornierungsgebühr wie folgt gestaffelt: Aufgrund des bereits im Vorfeld entstandenen Organisationsaufwandes beträgt die Stornierungsgebühr in jedem Fall 15 % des Gesamtpreises.

Workshops: Bei Absagen bis 45 Kalendertagen vorher beträgt die Stornierungsgebühr 50%, ab 30 Kalendertagen vorher bzw. nicht erscheinen (no show) beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Gesamtpreises. Absagen müssen per Email an info@artnlight.de erfolgen.

Coachings: Bei Absagen bis 30 Kalendertagen vorher beträgt die Stornierungsgebühr 50%, ab 15 Kalendertagen vorher bzw. nicht erscheinen (no show) beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Gesamtpreises. Absagen müssen per Email an info@artnlight.de erfolgen.

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4   Nutzung von entstandenen Bildern

4.1 Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen des Events angebotenen Inhalte und Motive für seine persönlichen Lernzwecke privat zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Fotografen erhalten das Recht, die von ihnen angefertigten Fotos für Eigenwerbungszwecke (soziale Netzwerke, Homepage) in Absprache mit CF mit dem deutlichen Hinweis am Bild „Entstanden beim Workshop/Portfoliotag mit Corrie Fuhr" zu nutzen. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, gleich welcher Art, Vervielfältigung und Verwertung für eigene oder fremde Zwecke, insbesondere Nutzung für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Im Fall eines Missbrauchs ist CF berechtigt etwaige Schadensersatzansprüche auch dritter Personen geltend zu machen.

4.2 Eine Auswahl der beim Event entstandenen Teilnehmerbilder verbleiben als "Dankeschön" beim Veranstalter/Model/bei Pferdebesitzern/Reitern/CF. Die Veranstalter/Models/Pferdebesitzer/Reiter/CF erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die ihnen vom Fotograf zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (soziale Netzwerke, Homepage, Flyer) zu nutzen.

4.3 Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.​

 

5   Making-Of-Fotos

5.1 CF lässt von dem Event als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.

5.2 Jeder Teilnehmer gestattet CF, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet.

 

6   Haftung

6.1 CF übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

6.2 Für Sachschäden haftet CF nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von CF oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

6.3 CF haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet CF für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit CF oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt.

6.4 CF übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

6.5 CF haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

6.6 CF behält sich vor, auch andere Models wie angekündigt einzusetzen.

 

7   Verwarnung / Ausschluss

7.1 Den Weisungen von CF ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Eventregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7.2 CF behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Event auszuschließen.

7.3 Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

 

8   Ausfall der Veranstaltung

Bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Krankheit bzw. Verhinderung der Veranstalter aus wichtigem Grund oder sonstigen für die Durchführung des Workshops wesentlichen Änderungen, die der Veranstalter nicht zu verantworten, oder auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Wetter, Streik und höhere Gewalt), behält sich CF vor, einen Workshop kurzfristig abzusagen. Die bereits entrichtete Workshopgebühr wird dann umgehend erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

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9   Schlussbestimmungen

9.1 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.2 Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Freising.

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