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Workshop Reiningfotografie 6. Mai 2023

Bring deine Fotografie auf ein neues Level!

7 Std.
250 Euro
A13 Reiningstables

Das erwartet dich

Du liebst Reining und die Fotografie, aber beides will noch nicht so recht zusammen passen? Die ganzen Fachbegriffe der Fotografie verwirren dich mehr, als dass sie dir helfen? Vergiss die Fachbegriffe und lerne zusammen mit mir wie einfach es ist im richtigen Moment den Auslöser zu drücken. Buche jetzt deinen Platz beim Workshop und bring deine Fotografie auf ein neues Level! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - first come, first serve! Alexander Ripper und Team werden uns mit verschiedenen Pferden als Models zur Verfügung stehen und ihr könnt euch den ganzen Tag fotografisch austoben. Zwischen den einzelnen Models werden wir die Bilder besprechen. Wer möchte, kann seinen Laptop mitbringen. Inhalt: • Dauer: ca. 7 Stunden inkl. Pause • Teilnehmer: max. 6 (Mindestteilnehmerzahl 3) • Location: A13 Reining Stables, Außerhalb 13, 64625 Bensheim • Datum: 6.5.23 von 9:30-19:00 Uhr Bitte mitbringen neben guter Laune und Spaß: • DSLR oder DSLM Kamera + Teleobjektiv (möglichst 200mm) • genügend Speicherkarten + geladene Akkus • festes Schuhwerk Gerne dürfen auch Anfänger am Kurs teilnehmen. Beachte aber bitte, dass wir nicht viel Kameratheorie machen werden. Daher solltest du dich im Vorfeld schon einmal mit deiner Kamera vertraut gemacht haben. Wenn du bisher alles im Automatikmodus fotografiert hast, dann ist das vollkommen in Ordnung. Nach dem Kurs wirst du die Automatik nur noch bedingt nutzen, versprochen Wissenswertes: • Es stehen direkt am Hof zwei Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. • Getränke und kleine Snacks sind im Preis inklusive. Frühstück/Mittag- und Abendessen, sowie bei Bedarf Übernachtung müssen selbst getragen werden. • Der Kurs findet auch bei schlechtem Wetter statt


Teilnahmebedingungen

1 Geltungsbereich 1.1 Nachfolgende Bestimmungen regeln verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Art & Light Photography – Corrie Fuhr und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Corrie Fuhr (nachfolgend „CF“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern. 1.2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Besitzer, Grooms sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit CF am Set aufhält. 2 Teilnahme 2.1 Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet. 2.2 Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden. 3 Anmeldung / Absage 3.1 Eine verbindliche Anmeldung zum Event hat ausschließlich über den Shop zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises für Workshops ist sofort fällig. Die Zahlung des Teilnahmepreises für Coachings: 50% sofort, 50% bis 7 Tage vor dem Event. 3.2 Bei Absage durch den Teilnehmer, egal aus welchem Grund, ist die Stornierungsgebühr wie folgt gestaffelt: Aufgrund des bereits im Vorfeld entstandenen Organisationsaufwandes beträgt die Stornierungsgebühr in jedem Fall 15 % des Gesamtpreises. Workshops: Bei Absagen bis 45 Kalendertagen vorher beträgt die Stornierungsgebühr 50%, ab 30 Kalendertagen vorher bzw. nicht erscheinen (no show) beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Gesamtpreises. Absagen müssen per Email an info@artnlight.de erfolgen. Coachings: Bei Absagen bis 30 Kalendertagen vorher beträgt die Stornierungsgebühr 50%, ab 15 Kalendertagen vorher bzw. nicht erscheinen (no show) beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Gesamtpreises. Absagen müssen per Email an info@artnlight.de erfolgen. 4 Nutzungsrechte 4.1 Die Fotografen erhalten das Recht, die von ihnen angefertigten Fotos für Eigenwerbungszwecke (soziale Netzwerke, Homepage) zu nutzen. Diese dürfen aber nicht veräußert werden. 4.2 Die Modells erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (soziale Netzwerke, Homepage, Flyer) zu nutzen. 4.3 Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Modell zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. 5 Making-Of-Fotos 5.1 CF lässt von dem Event als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden. 5.2 Jeder Teilnehmer gestattet CF, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. 6 Haftung 6.1 CF übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände. 6.2 Für Sachschäden haftet CF nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von CF oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. 6.3 CF haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet CF für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit CF oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. 6.4 CF übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben. 6.5 CF haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden. 6.6 CF behält sich vor, auch andere Modells wie angekündigt einzusetzen. 7 Verwarnung / Ausschluss 7.1 Den Weisungen von CF ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Eventregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 7.2 CF behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Event auszuschließen. 7.3 Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet. 8 Ausfall der Veranstaltung Bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Krankheit bzw. Verhinderung der Veranstalter aus wichtigem Grund oder sonstigen für die Durchführung des Workshops wesentlichen Änderungen, die der Veranstalter nicht zu verantworten, oder auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Wetter, Streik und höhere Gewalt), behält sich CF vor, einen Workshop kurzfristig abzusagen. Die bereits entrichtete Workshopgebühr wird dann umgehend erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung. 9 Schlussbestimmungen 9.1 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 9.2 Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event-Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Freising.


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